Hausordnung des Schulzentrums

Gemeinsame Hausordnung der Realschule und des Gymnasiums

Wir wollen uns im Lebensraum Schule an verbindliche Regeln halten und dabei rücksichtsvoll und tolerant miteinander umgehen, so dass sich jeder wohl und respektiert fühlen kann.

Wir achten auf Sicherheit und verhalten uns respektvoll

  • Wir verhalten uns im Schulgebäude so, dass wir niemanden belästigen und weder uns noch andere gefährden.
  • Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  • Widerrechtliches Öffnen der Fluchtverschlüsse an den Eingangstüren ist verboten. Die Verbindungstüren zwischen den Klassenzimmern, die Umgänge und Balkone sind Fluchtwege und daher unbedingt freizuhalten. Aus diesem Grund ist das Betreten der Balkone und Umgänge nur im Notfall zulässig.
  • Wir warten an der Bushaltestelle beim Einfahren des Busses hinter der blauen Linie, bis der Bus zum Stehen gekommen ist. Das Drängeln beim Einsteigen ist gefährlich und daher verboten.
  • Den Anordnungen der Lehrer/innen beider Schulen, der Aufsicht führenden Schüler/innen und der Hausmeister/innen folgen wir. Auf Verlangen nennen wir unseren Namen und unsere Klasse.

Wir halten das Schulhaus sauber und achten fremdes Eigentum

  • Das Schulgebäude, Schuleigentum und Schließfächer werden pfleglich behandelt, sonst muss der Verursacher die Konsequenzen tragen. Bei Schäden haften die Eltern.
  • Bei Verlust und Beschädigung von Handys und sonstigen Wertgegenständen besteht generell kein Versicherungsschutz.
  • Das Kaugummi kauen ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
  • Verpackungen und Abfälle aller Art gehören in die entsprechenden Mülleimer.
  • Wir halten die Toilettenräume sauber und achten die Arbeit des Reinigungspersonals.

Aufenthaltsorte, Unterrichtsbeginn und Verhalten in den Klassenräumen

  • Der Aufenthalt im Ober- und Kellergeschoss ist für alle am Unterricht teilnehmenden Schüler/innen nur kurz vor und während des Unterrichts gestattet.
  • Zu jedem Unterrichtsbeginn sind die Schüler/innen in den Klassenräumen bzw. warten unmittelbar vor den Fachräumen.
  • Während der Mittagspause besteht die Möglichkeit sich in der „Wanne“ aufzuhalten. Das Obergeschoss ist kein Aufenthaltsraum. In der Mittagspause ist ein Aufenthalt in den Klassenzimmern und in der oberen Etage ohne Genhemigung nicht erlaubt.
  • Während einer Stillarbeit bleiben die Schüler/innen in dem ihnen zugewiesenen Raum und verhalten sich ruhig. Zuerst muss die gestellte Aufgabe ausgeführt werden. Dann ist eine Beschäftigung nach eigener Wahl möglich.
  • Jede/r ist verantwortlich für die Ordnung an ihrem/seinem Platz. Die Klassen sorgen für einen sparsamen Umgang mit Energie und für Ordnung im Klassenzimmer nach Unterrichtsschluss. Dazu gehören das Aufstuhlen, das Schließen der Balkontür und der Fenster, sowie das Ausschalten der Lichter.
  • Der Oberstufenraum des Gymnasiums steht der Jahrgangsstufe 11 und 12 während der gesamten Unterrichtszeit zur Verfügung. Eine rücksichtsvolle Nutzung von Handys und Smartphones ist hier gestattet.

Unser Umgang mit Handys, Aufnahme- und Wiedergabegeräten

  • Elektronische Geräte sollen für uns keine Statussymbole sein und wir wollen nihct, dass sie unser Miteinander stören.
  • Während der gesamten Unterrichtszeit (1.-6. sowie 8.-11. Stunde, einschließlich der Pausen) sind auf dem Schulgelände Handys, private Tablets, Laptops, Smartwatches, Kopfhörer sowie elektronische Aufnahme- und Wiedergabegeräte der Schüler/innen ausgeschaltet und in der Schultasche zu verwahren.
  • Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind, soweit keine Genehmigung vorliegt, während des Schulbetriebs verboten, auch von den schuleigenen Geräten aus.
  • Ist bei Leistungsüberprüfungen das Handy eingeschaltet, gilt das als Täuschungsversuch.

So verhalten wir uns in der Pause, auf dem Außengelände und in Bezug auf Alkohol

  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Bushaltestelle untersagt.
  • Das Mitbringen und Trinken von alkoholischen Getränken auf dem Schulgelände ist verboten.
  • Zweiräder dürfen nur auf den vorgesehenen Stellplätzen geparkt werden. Das Umherfahren auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. Wer sich an fremden Rädern oder Autos zu schaffen macht, muss mit einer Strafanzeige bzw. Schadenersatzforderung rechnen.
  • Das Parken im Schulhof ist nach Anordnung der Feuerwehr und dem Ordnungsamt Ditzingen verboten.
  • In der 1. großen Pause verlassen die Schüler/innen das Schulgebäude. Bei starkem Regen ist der Aufenthalt in der „Wanne“ erlaubt.
  • Die überdeckte Eingangsnische der Jugendmusikschule ist während der Pausen für die Schüler/innen gesperrt.
  • Schüler/innen der Klassenstufen 5-10 dürfen das Schulgelände nur mit besonderer Erlaubnis verlassen.